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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (Business-to-Business: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher.). Verbraucher werden nicht adressiert.

2. Leistungsbeschreibung

Der Anbieter bietet drei Leistungsstufen an: Finanzcheck-Erstanalyse (750 € einmalig), Abo Plus (500 €/Monat) und Abo Premium (1.000 €/Monat). Abo Plus und Abo Premium setzen eine vorausgegangene Finanzcheck-Erstanalyse für dieselbe Gesellschaft voraus; die Abo-Leistungen bauen auf deren Ergebnissen auf. Details siehe Leistungsbeschreibung auf der Website. Die Leistung ist eine analytische Entscheidungsunterstützung, keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung.

3. Vertragsschluss & Zahlung

Der Vertrag kommt durch Zahlung über den Stripe-Payment-Link zustande (Zahlung vor Erbringung der Leistung., vor Leistungserbringung). Die Rechnungsstellung erfolgt durch Stripe.

4. Preise

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei gültiger EU-USt-IdNr greift das Umkehr der Steuerschuld: Bei gültiger USt-IdNr. aus dem EU-Ausland weisen wir 0 % aus, die Umsatzsteuer schuldet der Leistungsempfänger in seinem Land.-Verfahren (§ 13b UStG).

5. Garantie/Erstattung

Für die Finanzcheck-Erstanalyse gilt: Zeigt die Auswertung nicht mindestens 10.000 € Der Betrag, der sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im ersten Jahr heben lässt. Aus Ihren Zahlen gerechnet, nicht geschätzt. auf, erstattet der Anbieter den Kaufpreis vollständig einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer.

Maßgeblich ist das im Ergebnisbericht ausgewiesene Gesamt-Optimierungspotenzial im realistischen Eine Rechenvariante mit eigenen Annahmen. Wir rechnen konservativ, realistisch und optimistisch.. Es ist die Summe der Netto-Effekte der im Bericht ausgewiesenen, bis zu fünf Maßnahmen; liquiditätswirksame Maßnahmen zählen mit der einmalig freigesetzten Die Fähigkeit, fällige Zahlungen jederzeit leisten zu können., ertragswirksame Maßnahmen mit der Ergebnisverbesserung der ersten zwölf Monate nach Steuern. Gegenläufige Effekte der jeweiligen Maßnahme sind darin bereits abgezogen; die im Bericht gesondert ausgewiesene Ersatzinvestitions-Reserve mindert das Der Betrag, der sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im ersten Jahr heben lässt. Aus Ihren Zahlen gerechnet, nicht geschätzt. nicht. Die Garantie setzt voraus, dass die Unterlagen nach Ziffer 7 vollständig vorliegen.

Liegt das Der Betrag, der sich durch die vorgeschlagenen Maßnahmen im ersten Jahr heben lässt. Aus Ihren Zahlen gerechnet, nicht geschätzt. unter 10.000 €, erhält der Kunde neben der Erstattung dennoch die vollständige Auswertung einschließlich Dashboard, Bericht und Ergebnistermin.

Der Anbieter veranlasst die Erstattung innerhalb von 3 Werktagen, nachdem das Auswertungsergebnis vorliegt. Die Gutschrift auf dem Konto des Kunden richtet sich anschließend nach den Bearbeitungszeiten des Zahlungsdienstleisters und der beteiligten Banken; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.

Für die Abonnements besteht kein Anspruch auf diese Garantie.

6. Abo-Laufzeit, Kündigung und Stufenwechsel

Abo Plus und Abo Premium haben eine Zeitraum, für den der Vertrag fest geschlossen wird. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende dieses Zeitraums. von 12 Monaten; die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB); eine E-Mail genügt.

Der Kunde kann jederzeit in eine höhere Leistungsstufe wechseln. Die Erklärung bedarf der Textform; die höhere Leistung steht ab dem Wirksamwerden des Wechsels zur Verfügung. Hat die höhere Stufe eine längere Zeitraum, für den der Vertrag fest geschlossen wird. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende dieses Zeitraums. als die bisherige, so gilt deren Zeitraum, für den der Vertrag fest geschlossen wird. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende dieses Zeitraums. ab dem Wechsel. Bei gleicher oder kürzerer Zeitraum, für den der Vertrag fest geschlossen wird. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende dieses Zeitraums. bleibt die bestehende Laufzeit unberührt; sie beginnt insbesondere nicht neu.

Ein Wechsel in eine niedrigere Leistungsstufe ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit möglich; die Erklärung bedarf der Textform, für die Fristwahrung ist ihr Zugang beim Anbieter maßgeblich. Geht die Erklärung später zu, wird der Wechsel zum Ende der folgenden Laufzeit wirksam. Mit dem Wechsel beginnt die Zeitraum, für den der Vertrag fest geschlossen wird. Eine Kündigung wirkt frühestens zum Ende dieses Zeitraums. der niedrigeren Stufe.

Wechselt der Kunde innerhalb eines laufenden Abrechnungsmonats, wird die Differenz zwischen den Monatspreisen zeitanteilig nach der im laufenden Abrechnungsmonat verbleibenden Zeit berechnet und mit der nächsten regulären Monatsrechnung verrechnet. Eine gesonderte Rechnung zum Zeitpunkt des Wechsels erfolgt nicht.

Ein Abo gilt für eine Gesellschaft; jede weitere Gesellschaft benötigt eine eigene Analyse bzw. ein eigenes Abo.

7. Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt vollständige und korrekte Unterlagen zur Verfügung. Vollständig sind die Unterlagen, wenn sie entweder eine nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB in ungekürzter Form gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag: was der Betrieb besitzt und wie es finanziert ist. (einschließlich der mit arabischen Zahlen bezeichneten Posten) und eine Stellt Erträge und Aufwendungen einer Periode gegenüber und endet im Jahresergebnis. nach § 275 HGB umfassen oder eine vollständige Kontenübersicht aus der Buchhaltung: je Konto Anfangsbestand, Bewegungen und Saldo. Sie zeigt die Zahlen in voller Gliederungstiefe. Daraus rechnen wir mehr Kennzahlen als aus einer verkürzten Bilanz. mit Konten, die Vermögen und Kapital abbilden, im Unterschied zu den Erfolgskonten der Gewinn- und Verlustrechnung. Aus ihnen entsteht die Bilanz.. Zusätzlich benennt der Kunde die Anzahl seiner Mitarbeiter. Nur auf dieser Grundlage lassen sich sämtliche Kennzahlen der Auswertung ermitteln.

Der Kunde übermittelt die Unterlagen nach Möglichkeit ohne Firmenkopf und ohne Namen natürlicher Personen. Unterbleibt dies, steht das der Leistungserbringung nicht entgegen; die Verarbeitung richtet sich dann nach der Datenschutzerklärung.

Beschränkt sich die überlassene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag: was der Betrieb besitzt und wie es finanziert ist. auf die mit Buchstaben bezeichneten Hauptposten (wie es die verkürzte Darstellung für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 4 HGB zulässt) oder auf die zusätzlich mit römischen Zahlen bezeichneten Posten, wie sie kleine Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen dürfen, oder fehlt die Aufgliederung der Schulden gegenüber Dritten: Lieferanten, Banken, Finanzamt., können Liquiditäts-, Working-Capital- und Kapitaldienstkennzahlen nicht oder nur eingeschränkt ermittelt werden. Entsprechendes gilt, wenn die Stellt Erträge und Aufwendungen einer Periode gegenüber und endet im Jahresergebnis. nicht vorliegt, weil kleine Kapitalgesellschaften nach § 326 Abs. 1 HGB nur Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag: was der Betrieb besitzt und wie es finanziert ist. und Anhang offenlegen müssen. Der Anbieter weist hierauf hin; der Kunde kann die fehlenden Angaben durch Vorlage der Kontenübersicht aus der Buchhaltung: je Konto Anfangsbestand, Bewegungen und Saldo. Sie zeigt die Zahlen in voller Gliederungstiefe. Daraus rechnen wir mehr Kennzahlen als aus einer verkürzten Bilanz. ausgleichen.

Die verkürzten Darstellungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 HGB sind daher keine vollständigen Unterlagen im Sinne dieser Ziffer. Der Kunde kann verlangen, dass der Anbieter gleichwohl auf dieser Grundlage auswertet. Der Anbieter weist ihn vor Beginn der Auswertung in Textform darauf hin, welche Kennzahlen dann nicht ermittelt werden können und dass die Garantie nach Ziffer 5 in diesem Fall nicht gilt; bestätigt der Kunde dies in Textform, wird die Auswertung mit der vorhandenen Datengrundlage durchgeführt und ein Anspruch aus Ziffer 5 besteht nicht. Reicht der Kunde die fehlenden Unterlagen vor Beginn der Auswertung nach, gilt Ziffer 5 uneingeschränkt.

Die Ergebnisqualität hängt unmittelbar von der Datenqualität ab.

7a. Prüfung der Datengrundlage, Nachreichung und Abbruch

Der Anbieter prüft die überlassenen Unterlagen vor Beginn der Auswertung darauf, ob sie eine belastbare Analyse tragen. Reichen sie dafür nicht aus, teilt der Anbieter dies dem Kunden in Textform mit und benennt die fehlenden Angaben; in der Regel lassen sie sich durch die Kontenübersicht aus der Buchhaltung: je Konto Anfangsbestand, Bewegungen und Saldo. Sie zeigt die Zahlen in voller Gliederungstiefe. Daraus rechnen wir mehr Kennzahlen als aus einer verkürzten Bilanz. nach Ziffer 7 vollständig ausgleichen.

Der Kunde entscheidet, ob er die fehlenden Unterlagen nachreicht. Reicht er sie innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Mitteilung nicht nach oder erklärt er vorher, sie nicht bereitstellen zu wollen, gilt der Vorgang als abgebrochen. Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollständigen Kaufpreis einschließlich der ausgewiesenen Umsatzsteuer und veranlasst die Erstattung innerhalb von 3 Werktagen ab dem Abbruch. Die Gutschrift auf dem Konto des Kunden richtet sich anschließend nach den Bearbeitungszeiten des Zahlungsdienstleisters und der beteiligten Banken; hierauf hat der Anbieter keinen Einfluss.

Lässt der überlassene Abschluss keinen eigenen operativen Geschäftsbetrieb erkennen (insbesondere bei Besitz-, Objekt- oder Holdinggesellschaften ohne Umsatzerlöse und ohne Arbeitnehmer), ist eine Auswertung auch mit vollständigen Unterlagen nicht möglich. Der Anbieter teilt dies unverzüglich mit und erstattet den Kaufpreis nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes, ohne dass es einer Nachreichung bedarf.

Die Garantie nach Ziffer 5 setzt eine durchgeführte Auswertung voraus und findet auf die Fälle dieser Ziffer keine Anwendung; an ihre Stelle tritt die vorstehende Erstattung.

Diese Ziffer 7a gilt für die Finanzcheck-Erstanalyse. Für die Abonnements gilt Ziffer 7b.

7b. Mitwirkung im Abonnement

Die Abo-Leistungen setzen voraus, dass der Kunde die auszuwertenden Zahlen fortlaufend bereitstellt. Für die monatliche Auswertung übermittelt er je Abrechnungsmonat eine Kontenübersicht aus der Buchhaltung: je Konto Anfangsbestand, Bewegungen und Saldo. Sie zeigt die Zahlen in voller Gliederungstiefe. Daraus rechnen wir mehr Kennzahlen als aus einer verkürzten Bilanz. mit Konten, die Vermögen und Kapital abbilden, im Unterschied zu den Erfolgskonten der Gewinn- und Verlustrechnung. Aus ihnen entsteht die Bilanz. für den abgelaufenen Monat, und zwar bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats. Eine betriebswirtschaftliche Auswertung ohne Konten, die Vermögen und Kapital abbilden, im Unterschied zu den Erfolgskonten der Gewinn- und Verlustrechnung. Aus ihnen entsteht die Bilanz. genügt nicht, weil sich Liquiditäts- und Working-Capital-Kennzahlen daraus nicht ermitteln lassen.

Für die Leistungen, die auf Jahresbasis erbracht werden, insbesondere Score und Kapitaldienstfähigkeit im Vorjahresvergleich, übermittelt der Kunde den Jahresabschluss nach Maßgabe der Ziffer 7, sobald dieser vorliegt.

Übermittelt der Kunde die Unterlagen eines Monats nicht oder nicht rechtzeitig, ruht insoweit die Leistungspflicht des Anbieters; die Zahlungspflicht bleibt unberührt. Der Anbieter weist den Kunden auf die ausstehende Übermittlung in Textform hin. Nachgereichte Unterlagen fließen in die Auswertung des laufenden Monats ein. Ein Anspruch auf Nachholung ausgefallener Monatsauswertungen besteht nicht; die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht.

Der monatliche Review-Call sowie das Gesprächskontingent des Abo Premium von bis zu vier Kurz-Abstimmungen à 20 Minuten stehen jeweils innerhalb des Abrechnungsmonats zum Abruf bereit. Nicht abgerufene Termine verfallen mit dessen Ablauf; sie werden weder angesammelt noch vergütet noch erstattet.

8. Datenlöschung

Die im Rahmen der Analyse hochgeladenen Finanz-Rohdaten werden 90 Tage nach dem Auswertungstermin gelöscht. Bei laufendem Abonnement werden sie für die Dauer des Vertragsverhältnisses aufbewahrt, damit Vorjahres- und Zeitreihenvergleiche möglich sind, und anschließend innerhalb von 90 Tagen gelöscht. Eine darüber hinausgehende Aufbewahrung für einen späteren Folge-Finanzcheck erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und ist jederzeit widerrufbar. Rechnungs- und Vertragsdaten unterliegen den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO, § 257 HGB).

Der Anbieter ist berechtigt, aus abgeschlossenen Auswertungen anonymisierte Kennzahlen nach Branche und Größenklasse zu bilden und dauerhaft für eigene Vergleichsmaßstäbe zu nutzen. Verwendet werden ausschließlich Zahlenwerte ohne Firmen-, Personen- oder Ortsbezug; Auswertungszellen mit weniger als fünf Unternehmen werden nicht ausgewiesen. Ein Rückschluss auf den Kunden ist damit ausgeschlossen; die Vertraulichkeitspflicht nach Ziffer 10 bleibt unberührt.

9. Haftung

(1) Die Leistungen des Anbieters sind eine rein analytische Entscheidungsunterstützung; sie stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzen keine Quality-of-Earnings-Prüfung. Unternehmerische Entscheidungen und Investitionen, die der Kunde auf Grundlage der Auswertungen trifft, liegen in seiner alleinigen Verantwortung; für deren Folgen haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der folgenden Absätze.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach je Schadensfall höchstens auf den Wert des jeweiligen Auftrags, bei Abonnements höchstens auf das vom Kunden für die betroffene Gesellschaft im jeweiligen Vertragsjahr gezahlte Entgelt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie aus einer übernommenen Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie bleibt unberührt.

(7) Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer.

(8) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Geschäfts- und Finanzdaten vertraulich.

11. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.